Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten an eine sog. kassenärztliche Zulassung gebunden und nur für eine bestimmte Anzahl an Praxen vergeben. Manche Leistungen können auch grundsätzlich nicht zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden.
Wir können Ihnen unsere privatärztlichen Leistungen, wenn Sie gesetzlich versichert sind, nur als Selbstzahler anbieten, d.h. die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Versicherung nicht getragen und müssen von Ihnen direkt nach der Behandlung selber bezahlt werden.
Leistungen aus dem hausärztlichen Bereich werden (soweit nicht gesetzlich eingeschränkt) von uns auch für alle gesetzlich versicherten Patienten angeboten. Das Angebot für gesetzlich und privatversicherte Patienten dazu finden Sie hier.